Durchführung von Prüfungen

Für die fachgerechte Durchführung der Prüfung ist die Prüfperson verantwortlich. Bei der Prüfung muss der Schutz gegen elektrischen Schlag und Lichtbogenbildung jederzeit gewährleistet sein. Prüfgeräte und Zubehör müssen für die Prüfungen geeignet sein. Bei der Prüfung sind die relevanten elektrotechnischen Bestimmungen zu beachten.

Prüfungen werden nach Ordnungsprüfungen und technischen Prüfungen unterschieden. 

Ordnungsprüfungen sind beispielsweise 

  • Prüfung der zur Durchführung erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit, z.B. Schalt- und Stromlaufpläne, Dokumentationen vorheriger Prüfungen, Prüfung auf zwischenzeitlich vorgenommene Änderungen oder Erweiterungen 
  • Prüfung, ob der Prüfgegenstand gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt und verwendet werden kann, z.B. erhöhte Anforderungen an den Brand- und/oder Explosionsschutz aufgrund veränderter Raumnutzung, Auswahl und Betrieb elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen 
  • Prüfung, ob die erforderlichen Prüfparameter definiert sind, z.B. Prüfumfang, Prüffrist

 

Technische Prüfungen sind: 

  • Besichtigen auf augenscheinliche Mängel 
  • Messen, unter anderem die Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen und des Isolationswiderstandes 
  • Erproben, z.B. Sicherheitsfunktionen, Verriegelung, Not-Halt- bzw. Not-Aus-Funktion, Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD), Rechtsdrehfeld an Steckvorrichtungen, Schalt- und Kontrollleuchten, die der Sicherheit dienen. 

Je nach räumlicher Eigenart oder Gegebenheit, z.B. Baustelle, feuergefährdete Betriebsstätte, oder je nach Art des zu prüfenden Betriebsmittels, z.B. Rolltor, Industrieroboter, Krananlage, Kreissäge, kann der Prüfumfang neben den rein elektrischen Prüfungen auch weitere Prüfungen erfordern, die von hierzu befähigten Personen durchzuführen sind. 

Die Dokumentation stellt den Abschluss der Prüfung dar und bildet die Grundlage für die nächste Prüfung.