Sicherheit mit System

Was sagt die DGUV?

Teil 1:
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Unternehmer ist derjenige, auf dessen Weisung und Rechnung das Unternehmen handelt und dem das Ergebnis unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht (SGB VII §136 Abs.3). 

Unternehmer ist, wer das Risiko trägt, die Unternehmensziele bestimmt sowie die Personal- und Sachmittelhoheit besitzt. Der Unternehmer trägt die Gesamtverantwortung, also auch die für den Arbeitsschutz. Neben dem Unternehmer können auch 

• sein gesetzlicher Vertreter, 

• Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens, Betriebes oder eines Betriebsteils beauftragt sind sowie 

• sonstige im Rahmen einer Pflichtenübertragung verpflichtete Personen verantwortlich sein. 

Nachgeordnete Führungskräfte und Beauftragte können nur im Rahmen der schriftlich übertragenen Aufgaben und Befugnisse Verantwortung tragen (vgl. §13 „Pflichtenübertragung“ DGUV Vorschrift 1)

 

Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel im ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden. 

Es müssen insbesondere folgende Rechtsgrundlagen beachtet werden: 

Aus den vorgenannten Rechtsgrundlagen ergibt sich, dass der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlage und der Betriebsmittel wiederkehrend geprüft werden muss (siehe §§14 – 17 BetrSichV; §5 Abs. 1 Nr. 2. DGUV Vorschrift 3 und 4)

Um die wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zielgerichtet und effektiv durchführen zu können, empfiehlt es sich, die hierfür notwendigen organisatorischen Vorbedingungen anhand der nachfolgenden Fragestellungen festzulegen: