Vor Beginn der Prüfung muss eine Bestandsaufnahme erfolgen. Diese Bestandsaufnahme umfasst frühere Prüfprotokolle, Schalt- und Übersichtspläne und weitere Dokumentationen. Dazu gehört auch die Ermittlung des vorliegenden Netzsystems. Weiterhin muss geklärt sein, ob der augenblickliche Zustand der Anlage mit den Bestandsplänen übereinstimmt, wie die Anlage aktuell genutzt wird und ob sich gegenüber der ursprünglichen Auslegung eine Veränderung der bisherigen Nutzung ergeben hat. Durch eine geänderte Nutzung kann eine Nachrüstung oder Umrüstung der bestehenden Anlage an den Stand der Technik erforderlich werden, z.B. die Nachrüstung einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) oder der Austausch einer RCD Typ A gegen eine vom Typ B. Des Weiteren fordert die VDE 0105-100/A1 im Abschnitt 5.3 „Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes“ die Überprüfung, ob die geforderten Anpassungen von bestehenden Anlagen, z.B. nach Anhang 1 zu den Durchführungsanweisungen (DA) der DGUV Vorschrift 3 oder 4, durchgeführt wurden.
Häufig sind elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel sehr umfangreich oder sie sind unzureichend dokumentiert, z.B. fehlende oder nicht mehr aktuelle Unterlagen, weshalb eine vollständige Prüfung oftmals nur in Teilschritten möglich ist. Deshalb ist es erforderlich, den Prüfumfang eindeutig festzulegen. Können Prüfschritte nicht vollständig durchgeführt werden, sollten die Gründe hierfür dokumentiert werden. Hierbei sind die besonderen Anforderungen an die elektrische Anlage und die Betriebsverhältnisse zu beachten, z.B. wenn die zu überprüfende Anlage nicht zugänglich ist oder nicht abgeschaltet werden kann. Die Prüfung umfasst neben den elektrischen Messungen ggf. auch die Kontrolle der Wirksamkeit der mechanischen, pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Schutzeinrichtungen sowie der sicheren Funktion der Schalt- und Steuerelemente. Die Prüfung anderer Schutzeinrichtungen kann zusätzliche Fachkenntnisse einer weiteren zur Prüfung befähigten Person erfordern. Die Auswahl der Prüfpersonen obliegt dem Unternehmer. Die Durchführung von Prüfungen kann Einfluss auf den Betriebsablauf haben. Überlagerte Systeme, z.B. Überwachungs- und Alarmierungssysteme, Schutztechnik, EDV- und Telekommunikationssysteme können durch die Prüfung negativ beeinflusst werden. Deshalb sind Umfang, Zeitpunkt und Dauer der Prüfung mit dem Betreiber sowie mit den Nutzern der von der Prüfung betroffenen Anlagenbereiche und ortsfesten Betriebsmittel abzustimmen. Um die Prüfung sicher, effizient und störungsfrei durchführen zu können, ist eine sorgfältige Vorbereitung der Prüfung erforderlich. Besteht beim Messen die Gefahr des direkten Berührens unter Spannung stehender Teile oder der Entstehung eines Lichtbogens, muss geeignete persönliche Schutzausrüstung vorhanden sein und verwendet werden.